Verhaltenskodex für Lieferanten

In diesem Verhaltenskodex für Lieferanten haben die Basalt-Actien-Gesellschaft sowie die mit ihr verbundenen Unternehmen ihre Anforderungen und Prinzipien an die Zusammenarbeit mit ihren Lieferanten festgeschrieben.

Unsere Unternehmensgruppe fühlt sich folgenden Werten verpflichtet:

Wir pflegen einen menschlichen und offenen Umgang mit unseren Mitarbeitern (dieser Begriff erfasst Mitarbeiter jeglichen Geschlechts) und sind fair und aufrichtig im unternehmerischen Wettbewerb. Wir werden bei allen unseren Aktivitäten unserer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und gegenüber unserer Umwelt gerecht.

Von unseren Lieferanten (dieser Begriff erfasst auch Werkunternehmen und Dienstleister) erwarten wir, dass sie die in diesem Verhaltenskodex aufgeführten Prinzipien in allen Geschäftsbereichen umsetzen und einhalten sowie ihre Tätigkeit danach ausrichten.

1. Recht und Gesetz, Menschenrechte
Unsere Lieferanten beachten bei allen geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen die jeweils geltenden Gesetze und Regeln, insbesondere die international anerkannten Menschenrechte einschließlich der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), Anti-Korruptions-, Wettbewerbs-, Kartell-, Umwelt- und Datenschutzrecht.

2. Umgang mit den Mitarbeitern
Unsere Lieferanten

• fördern Chancengleichheit, Vielfalt und Gleichbehandlung und unterbinden die Diskriminierung bei der Einstellung, Beförderung sowie der Beschäftigung der Arbeitnehmer, insbesondere auf Grund der Nationalität, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Identität, des Familienstandes, des Alters, der körperlichen Konstitution, des Aussehens, der Religion oder der Weltanschauung;
• erkennen die jeweils geltenden Gesetze zur Bildung von Interessengruppen sowie zur Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit an und respektieren das Recht der Arbeitnehmer, ihre eigenen Vertreter frei zu wählen und kollektiv zu verhandeln;
• entlohnen ihre Mitarbeiter angemessen und gewähren die für sie geltenden gesetzlichen und tarifvertraglichen Leistungen.

3. Arbeits- und Gesundheitsschutz
Unsere Lieferanten schützen ihre Mitarbeiter durch präventives Gesundheits- und Arbeitsschutzmanagement vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen und schaffen für sie sichere Arbeitsbedingungen.

In jedem Fall haben unsere Lieferanten die örtlich geltenden Gesundheits- und Arbeitssicherheitsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter einzuhalten.

Darüber hinaus legen unsere Lieferanten Wert auf die kontinuierliche Verbesserung des Arbeitsumfeldes und fördern die Durchführung sicherheitsrelevanter Qualifizierungsmaßnahmen.

4. Umweltschutz
Unsere Lieferanten halten alle für sie geltenden Umweltstandards ein und bekennen sich zu den Prinzipien nachhaltigen Wirtschaftens und zum Umweltschutz als unternehmerische Wertgröße.In ihrem Einflussbereich ergreifen unsere Lieferanten alle zumutbaren Maßnahmen zum Schutze der Umwelt, sie minimieren Umweltbelastungen und verbessern kontinuierlich den Umwelt- und Klimaschutz, insbesondere durch umweltfreundliche Technologien.

5. Kinderarbeit
Unsere Lieferanten lehnen Kinderarbeit sowie jegliche Ausbeutung von Kindern und/oder Jugendlichen strikt ab. Das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung darf nicht unter dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, und auf keinen Fall unter 15 Jahren liegen. Es gelten die Ausnahmen der ILO. Innerstaatliche Normen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sind einzuhalten.

6. Zwangsarbeit
Unsere Lieferanten dulden keinerlei Formen von Zwangs- und Pflichtarbeit, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft und Sklavenarbeit. Ebenso wird die Menschenrechte verletzende Gefängnisarbeit abgelehnt. Kein Beschäftigter darf direkt oder indirekt durch Gewalt und/oder Einschüchterung zur Beschäftigung gezwungen werden und keiner unmenschlichen oder erniedrigen Behandlung, körperlicher Bestrafung, etc. ausgesetzt sein (ILO Konventionen 29 und 105). Beschäftigte sind würdevoll und mit Respekt zu behandeln.

7. Fairer Wettbewerb
Unsere Lieferanten bekennen sich ohne jede Einschränkung zum fairen Wettbewerb und zu fairer Vertragsgestaltung.

Verboten sind insbesondere sämtliche Absprachen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, zu denen insbesondere Absprachen mit Wettbewerbern zum Zweck der Markt- oder Kundenaufteilung so-wie Preis- oder Konditionsabsprachen gehören.

8. Korruptionsprävention
Unsere Lieferanten

• tolerieren keinerlei Formen von Korruption und Bestechung;
• versichern, dass sie unseren Mitarbeitern keine unzulässigen Vorteile anbieten, versprechen oder gewähren, um deren Entscheidungsfindung zu beeinflussen;
• vermeiden Interessenskonflikte, die zu Korruptionsrisiken führen können;
• wählen ihre Berater, Agenten oder sonstige Mittler sorgfältig nach Eignungskriterien aus; die Vergütungen von Beratern, Agenten und sonstigen Mittlern dürfen nicht dazu dienen, Lieferanten, Kunden oder sonstigen Dritten unzulässige Vorteile zuzuwenden;
• versprechen, gewähren oder nehmen keine Geschenke oder Einladungen an, die nicht angemessen sind oder mit der Absicht gewährt werden, die Geschäftsbeziehung in unzulässiger Weise zu beeinflussen;
• lehnen jegliche gesetzeswidrigen materiellen und immateriellen Zuwendungen an Amtsträger, politische Parteien, deren Vertreter sowie an Mandatsträger und Kandidaten für politische Ämter oder sonstige Personen ab;
• tätigen Spenden und Sponsoring stets auf freiwilliger Basis ohne dadurch widerrechtlich geschäftliche Vorteile zu erlangen.

9. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Unsere Lieferanten tragen dafür Sorge, durch geeignete Maßnahmen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in ihrem Unternehmen zu unterbinden.

10. Handelskontrollen
Unsere Lieferanten halten alle jeweils geltenden nationalen und internationalen Gesetze und Bestimmungen für den Import und Export von Waren, Dienstleistungen und Informationen ein und befolgen jeweils anwendbare Embargos und Sanktionen.

11. Datenschutz
Unsere Lieferanten beachten alle jeweils geltenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere von ihren Geschäftspartnern und Mitarbeitern.

12. Einhaltung des Verhaltenskodex bzw. gleichwertiger Prinzipien
Unsere Lieferanten

• tragen dafür Sorge, dass die in diesem Verhaltenskodex aufgeführten oder gleichwertige Prinzipien eingehalten werden;
• haben diesen Verhaltenskodex oder gleichwertige Prinzipien an ihre Lieferanten und Subunternehmer weiterzugeben und diese entsprechend zu verpflichten;
• setzen sich dafür ein, dass dieser Verhaltenskodex oder gleichwertige Prinzipien auch von ihren Lieferanten und Subunternehmern eingehalten werden;
• dulden keine Benachteiligung von Personen, die Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex oder gleichwertige Prinzipien melden.

Im Falle von konkreten Verdachtsmomenten eines Verstoßes gegen diesen Verhaltenskodex sollen unsere Lieferanten eine entsprechende Überprüfung durchführen bzw. durchführen lassen und diese angemessen unterstützen.

Wenn möglich, geben wir unseren Lieferanten bei geringfügigen Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex die Gelegenheit, entsprechende Abhilfemaßnahmen durchzuführen. Jeder schwere Verstoß stellt einen Grund zur außerordentlichen Kündigung des bestehenden Vertragsverhältnisses dar.

Unsere Lieferanten sind verpflichtet, uns neben unserem Recht zum Schadensersatz von allen Folgen des Verstoßes gegen diesen Verhaltenskodex, insbesondere von Bußgeldern, Strafen sowie von Forderungen Dritter bzw. Behörden, freizustellen.

Stand: Mai 2021