Liefervorteile durch verbesserte Rezeptur der PROXAN®- Fugendichtstoffe

Ab dem 08.08.2022 bietet die Dortmunder Gußasphalt GmbH & Co KG ihren Kunden die A-Komponenten der Zweikomponenten-Fugendichtstoffe PROXAN®- KV 2 G/ST und PROXAN®- KV 3 G/ST in verbesserter Rezeptur an: Der Inhaltsstoff Chlorparaffin (85535-85-9) wird bei der Herstellung nicht mehr verwendet.

Diese Rezeptänderung auf alternative Inhaltsstoffe hat für Sie zwei entscheidende Vorteile:

1. Eine Kennzeichnung der oben genannten PROXAN®- Fugendichtstoffe als Gefahrgut ist nicht mehr notwendig. Dies sorgt für eine deutliche Erleichterung der Baustellenlogistik.

2. Mit der Verordnung (EU) 2021/979 vom 17. Juni 2021 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung müssen Produkte mit dem Inhaltsstoff Chlorparaffin als SHVC-Stoff auf der Kandidatenliste für besonders besorgniserregende Stoffe gelistet werden. Dies hat zur Folge, dass ein Unternehmen zukünftig für die Verwendung dieser Substanz eine Zulassung beantragen müsste. Durch die Rezepturänderung auf alternative Stoffe müssen Kunden der dga-Gruppe keine Zulassung beantragen, sondern können die PROXAN®- Fugendichtstoffe wie bisher bestellen und verarbeiten.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie gern unser Vertriebsteam.